Persecuted christians

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Missachtung der Menschenwürde von Flüchtlingen in Deutschland

Missachtung der Menschenwürde von Flüchtlingen in Deutschland

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Repräsentative Erhebung zur asylrechtlichen Situation von 5.207 christlichen Konvertiten

 

Christliche Konvertiten stehen besonders in islamisch geprägten Ländern unter enormem Verfolgungsdruck. Manchen von ihnen gelingt die Flucht nach Deutschland. Hier angekommen stehen sie vor neuen Problemen: BAMF und Verwaltungsgerichte misstrauen oft den sie betreuenden Kirchen und Geistlichen, die ihnen Glaubensbescheinigungen ausstellen. Viele geflüchtete Konvertiten erhalten kein Asyl. Zusammen mit Partnern hat Open Doors eine repräsentative Erhebung durchgeführt, um diese Situation zu beleuchten. Hier finden Sie die Ergebnisse.

DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE

In der Erhebung 2021 ist die Situation von 5.207 Konvertiten erfasst. Diese wurden von Kirchen und Geistlichen betreut. Es beteiligten sich 133 Gemeinden aus Landes- und Freikirchen aus allen Bundesländern sowie zwei örtliche Evangelische Allianzen. 113 Gemeinden lieferten Zahlen zur Situation der Konvertiten. Die Erkenntnisse der Befragung weisen darauf hin, dass ein einheitlicher objektiver Prüfstandard bei der Bearbeitung von Asylanträgen schutzsuchender Konvertierter nicht gewährleistet zu sein scheint.

 

Zusammenfassung der Erhebung

Executive Summary zu „Missachtung der Menschenwürde von Flüchtlingen in Deutschland“

A) Die erhobenen empirischen Daten beziehen sich auf den Untersuchungszeitraum 2017–Mai 2021. Daten von vor 2017 (Flüchtlingskrise 2015/16) wurden nicht berücksichtigt.

 B) Die Erhebung der Daten erfolgte zwischen dem 09.06. und dem 06.07.2021, also in einem relativ kurzen Zeitraum, um schnell auf eine aktuelle Situation zu reagieren.

 C) An der Erhebung beteiligten sich 133 landes- und freikirchliche Gemeinden aus allen Bundesländern sowie zwei örtliche Evangelische Allianzen.

 D) Insgesamt wurden Angaben zu 5.207 Konvertiten gemacht. Sie kommen überwiegend aus Iran (3.081), Syrien (855), Afghanistan (754), dem Irak (206), Pakistan, Eritrea und Nigeria.

 E) Bescheinigungen von Kirchen (Glaubensbescheinigungen) werden nur in geringem Maß berücksichtigt: Die 113 Kirchengemeinden berichteten, dass im Zeitraum 2017–Mai 2021 von den von ihnen betreuten 5.207 Konvertiten trotz vorgelegter Glaubensbescheinigung 2.045 Ablehnungen durch das BAMF sowie 1.400 Ablehnungen durch Verwaltungsgerichte (VG) erfuhren; 99 Konvertierte wurden abgeschoben.

 F) Ein einheitlicher objektiver Prüfstandard bei der Bearbeitung von Asylanträgen schutzsuchender Konvertierter scheint nicht gewährleistet. Im Vergleich der Bundesländer ergab sich hinsichtlich der Anerkennung bzw. Ablehnung von Konvertiten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und VG ein signifikant uneinheitliches Bild: von sehr niedrigen bis sehr hohen Ablehnungsquoten, was auf subjektive Prüfverfahren schließen lässt.

 G) Es gibt große Unterschiede hinsichtlich der Herkunftsländer: Praktisch alle Syrer erhielten einen Schutzstatus (mind. Abschiebeverbot), jedoch fast keine Konvertierten aus Nigeria und Afghanistan. 82 % der iranischen Konvertierten erhielten in dem Untersuchungszeitraum mindestens eine Ablehnung.

 H) Das BAMF gewährt immer weniger Konvertierten einen Schutzstatus, wie das Beispiel Iran zeigt. 2017 verweigerte das BAMF 50,6 % aller Flüchtlinge aus Iran einen Schutzstatus. In den Jahren 2020 stieg der Anteil auf 77,3 % und 2021 (bis Mai) auf 76,2 %. Dabei hatten deutlich über 30 % der iranischen Geflüchteten bei ihrer BAMF-Anhörung sich als Christen bezeichnet, d. h. es muss sich bei ihnen um Konvertiten gehandelt haben.

 I) Der Rückgang der BAMF-Schutzquoten sowie die seit 2017 zunehmende Verweigerung eines Schutzstatus’ für Konvertierte trotz drohender Verfolgung, werfen viele Fragen auf und verlagern zudem tausende Fälle auf die Verwaltungsgerichte.

 J) In vielen Fällen basieren Ablehnungsbescheide des BAMF sowie VG-Urteile auf alten VG-Urteilen und Länderberichten des Auswärtigen Amtes (2012, 2013 etc.), die nicht mehr die aktuelle Situation für Konvertiten z.B. in Iran abbilden.

 K) Bei der Prognose, ob das Glaubensleben von Konvertierten im Falle der Abschiebung Verfolgung bewirken würde, werden objektive Kriterien wie etwa die Verfolgungssituation im Herkunftsland unzureichend berücksichtigt.

 L) So wird das Bekenntnis zu Jesus Christus, also das entscheidende Merkmal eines Christen, Konvertierten in ihren Herkunftsländern grundsätzlich untersagt.

 M) Das Bekenntnis zu Christus hat identitätsstiftenden Charakter, wird jedoch in den asylrechtlichen Verfahren nur sporadisch beachtet. Damit wird den Pfarrern und Pastoren als Experten, die Konvertiten seit Jahren betreuen, misstraut.

Abgekuerzt

Quelle: Open Doors Deutschland

Photo: wikimedia